Sicherheit am Arbeitsplatz

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Mitarbeitersicherheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Hohe Anzahl von Unfällen im Arbeitsumfeld

Laut dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden 2020 mehr als 760.000 Arbeitsunfälle und 152.000 Wegeunfälle gemeldet – und dass, trotz der Corona-Pandemie und dem hierdurch gestiegenen Anteil von Homeoffice und mobilem Arbeiten.

In der dritten Woche unseres Monats der Sicherheit behandeln wir das Thema „Mitarbeitersicherheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“.
Wir klären unter anderem, was einen Arbeitsunfall definiert, was damit einhergeht und welche Pflichten und Rechte Unternehmen und Beschäftigte haben.

Definition von Arbeits- und Wegeunfälle

Arbeits- und Wegeunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Wann genau ein Versicherungsschutz gegeben ist und vorliegt, soll im Folgenden geklärt werden.

Arbeitsunfall

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Was genau ist ein Arbeitsunfall?
Ein Unfall wird im § 8 I S. 2 SGB VII wie folgt definiert:

„Zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“

Für Unfälle, die auf der Arbeit bzw. bei der Ausübung der Tätigkeit (also auch im Homeoffice) passieren, besteht der gesetzliche Versicherungsschutz.
Auch Schülerinnen und Schüler sind während ihres Schulbesuchs gesetzlich versichert genauso wie Kinder während ihres Kita-Besuchs oder Personen, die beim Leisten von Erster Hilfe verunfallen.

Ein Versicherungsschutz besteht zudem bei:

  • Dienstreisen
  • Betriebssport, Betriebsfesten oder -veranstaltungen
  • Klassenfahrten und -ausflügen, die durch die Schule organisiert werden
  • Verräumen, Instandhalten oder dem Ersetzen von Arbeitsgeräten

Was genau ist ein Wegeunfall?
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt auch für sogenannte Wegeunfälle. Für den Gesetzgeber sind dies Unfälle, die beim „Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“ erfolgen.

Hinzu kommen Unfälle, die sich zwar nicht unmittelbar auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignen, aber beispielsweise bedingt sind durch:

  • das Abliefern der eigenen Kinder an deren Schule oder Kindergarten
  • unverschuldeten Umleitungen
  • das Bilden von Fahrgemeinschaften
  • zeitliche Abkürzungen, die einen längeren Weg verursachen
Gesetzliche Vorschriften zur Prävention von Unfällen

Der Deutsche Gesetzgeber liefert Vorschriften für die Träger von Unfallversicherungen. Diese beinhalten wichtige Maßnahmen und Regeln, die vom Arbeitgeber zu berücksichtigen sind und der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen.

Hierbei sind die folgenden Gesetze zu nennen:

Austausch Dominik Ridinger (RDS) und Matthias Kunze (Metallbau Gassert)

Wir haben Matthias Kunze, den Geschäftsführer der Gassert GmbH, eingeladen, um uns mit ihm über die Erfahrungen bezogen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz auszutauschen. Durch das Tätigkeitsfeld der Gassert GmbH, dem Metallbau, bedarf es einer hohen Aufmerksamkeit für die Mitarbeitersicherheit und den Arbeitsschutz. Im Interview ging es darum, wodurch sicheres Arbeiten gewährleistet werden kann, was zur grundlegenden Ausstattung von Sicherheitskleidung gehört und worauf hierbei zu achten ist und wie relevante Maßnahmen und Regeln am besten kommuniziert bzw. umgesetzt werden können.

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