Gefährdungsbeurteilung von Geräten

Prüfungen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Prüfzyklen von der prüfenden Person bzw. einer Sicherheitsfachkraft festzulegen sind.

Gefährdungsbeurteilung

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Unsere Prüfungen

Die Prüfintervalle werden durch eine Gefährdungsbeurteilung erfasst. Diese ist von einer Elektrofachkraft oder im Vorfeld durch den Arbeitsschutz und eine entsprechend geschulte Sicherheitsfachkraft festzulegen. Wir bestimmen die Prüfzyklen in Ihrem Unternehmen je nach Aufstellort, Aufstellbedingungen und Mängelquote.

Die Vorteile mit RDS
  • Persönliche Beratung
  • Keine Störung der Betriebsabläufe
  • Fundierte Prüfdokumentation

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