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Die sichere Verwendung von Kaffeemaschinen im Unternehmen
Starten Sie mit mehr Sicherheit ins neue Jahr
Kaffee ist das beliebteste Heißgerät in Deutschland; pro Kopf und Jahr werden rund 164 Liter konsumiert. So gut wie jedes Unternehmen und jeder Betrieb besitzt eine Kaffeemaschine, ob Kaffeevollautomat, Filtermaschine oder Padautomat.
Deshalb ist auch die Frage nach der sicheren Verwendung dieser Geräte zu klären, welcher wir uns in diesem Blogpost widmen.

Achten Sie auf einen ordnungsgemäßen Aufstellort
Der Aufstellort der Kaffeemaschinen ist das A&O. Vergewissern Sie sich, dass die Geräte auf einer feuerfesten Unterlage platziert sind. Hier genügt beispielsweise schon eine alte Fliese als Untergrund. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass sich keine leicht entzündlichen Gegenstände wie Papierakten, Ordner und Arbeitsmaterialien.
Wie regeln Sie das Mitbringen privater Kaffeemaschinen?
Gerade in vielen kleineren Betrieben bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre eigene Kaffeemaschine mit. Das scheint erstmal kein größeres Problem zu sein, aber hierbei verbergen sich so einige Gefahren. Denn kaum ein Mitarbeiter, kaum eine Mitarbeiterin wird sich als Laie Gedanken um den Aufstellort der Maschine machen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine gemeinsame Kaffeemaschine für das ganze Unternehmen anzuschaffen und bereitzustellen. So können Sie die Aufstellbedingungen und den Aufstellort selbst bestimmen und potenziellen Gefahren entgegenwirken.

Zentrale Kaffeemaschinen in der Kantine
Regelmäßige elektrische Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3
Um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und für die Angestellten gewährleisten zu können, sollten Sie neben den Kaffeemaschinen auch auf alle restlichen elektrischen Geräte achten.
Hilfreich hierbei ist eine regelmäßige Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3.
Bei der Prüfung werden alle elektrischen Geräte, ob ortsfest oder ortsveränderlich, durch geschultes Fachpersonal getestet. Zudem findet auch immer eine Gefährdungsbeurteilung der verwendeten Geräte statt.

Die elektrische Prüfung gemäß DGUV V3
So arbeiten Sie sicher und können den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig sicherstellen.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen zum Thema „Sicherheit im Unternehmen“.